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Betriebliche Ersthelfer ausbilden
Betriebliche Ersthelfer ausbilden: Kosten, Dauer und staatliche Vorgaben
Einführung: Bedeutung betrieblicher Ersthelfer
Betriebliche Ersthelfer sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Arbeitssicherheit. Sie leisten im Ernstfall Erste Hilfe, bis professionelle Rettungskräfte eintreffen. Gesetzliche Vorgaben schreiben vor, dass Unternehmen abhängig von Größe und Gefahrenpotenzial eine bestimmte Anzahl geschulter Ersthelfer bereithalten müssen. Dieser Artikel beleuchtet die Ausbildung, die Kosten, die Dauer sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen und zeigt, warum Investitionen in die Schulung betrieblicher Ersthelfer sowohl eine rechtliche Notwendigkeit als auch ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit im Unternehmen sind.

Rechtliche Grundlagen und staatliche Vorgaben
Arbeitsschutzgesetz und DGUV-Vorschriften
Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Ersthelfern ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz sowie den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
- DGUV Vorschrift 1 schreibt vor, dass in Betrieben mit 2 bis 20 anwesenden Versicherten mindestens ein betrieblicher Ersthelfer ausgebildet sein muss.
- Ab 21 anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben sind 5 % der Mitarbeiter als Ersthelfer vorzusehen.
- In sonstigen Betrieben (z. B. Industrie, Handwerk) gilt eine Quote von 10 %.
Verantwortung der Arbeitgeber
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Ausbildung der betrieblichen Ersthelfer zu organisieren und regelmäßige Fortbildungen sicherzustellen. Verstöße können bei Unfällen nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch zu erheblichen Haftungsrisiken führen.
Inhalte der Ausbildung betrieblicher Ersthelfer
Die Ausbildung orientiert sich an den Richtlinien der DGUV und umfasst praxisnahe Themen:
- Grundlagen der Ersten Hilfe
- Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
- Umgang mit dem automatisierten externen Defibrillator (AED)
- Versorgung von Verletzungen (z. B. Blutungen, Knochenbrüche, Verbrennungen)
- Maßnahmen bei akuten Erkrankungen (z. B. Schlaganfall, Herzinfarkt, Asthma)
- Organisation und Alarmierung im Notfall
Die Lehrgänge sind auf praxisorientierte Übungen ausgelegt, damit die Teilnehmer in Stresssituationen souverän handeln können.
Dauer der Ausbildung
Die Grundausbildung umfasst in der Regel 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zzgl. Pausen (entspricht einem Schulungstag).
- Erstausbildung: 1 Tag
- Fortbildung: Alle 2 Jahre verpflichtend, ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten
Durch diese zeitlich kompakte Form ist es möglich, die Qualifizierung effizient in den Arbeitsalltag zu integrieren.
Übernahme der Kosten
In den allermeisten Fällen übernehmen die Berufsgenossenschaften die Kosten der Ausbildung und Fortbildung vollständig. Voraussetzung ist, dass die Schulung von einer anerkannten Ausbildungsstelle durchgeführt wird. Arbeitgeber tragen lediglich die Ausfallzeiten während der Schulung.
Damit entstehen Unternehmen kaum direkte Kosten – ein entscheidender Vorteil, der die Bedeutung der Ausbildung noch einmal unterstreicht.
Vorteile für Unternehmen
Rechtliche Sicherheit
Durch die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer erfüllen Unternehmen ihre gesetzlichen Pflichten und reduzieren Haftungsrisiken.
Erhöhte Sicherheit am Arbeitsplatz
Schnelle Erste Hilfe kann Leben retten und Folgeschäden verringern. Dies trägt zur allgemeinen Sicherheit und zum Wohlbefinden der Belegschaft bei.
Stärkung der Mitarbeiterbindung
Mitarbeiter, die sehen, dass ihr Arbeitgeber in Arbeitsschutz und Gesundheit investiert, fühlen sich wertgeschätzt und langfristig gebunden.
Positives Unternehmensimage
Ein Unternehmen, das auf Sicherheit und Gesundheit setzt, steigert sein Ansehen – sowohl intern als auch extern.
Staatliche Anerkennung der Ausbildungsstellen
Nur ermächtigte Ausbildungsstellen dürfen betriebliche Ersthelfer schulen. Diese werden regelmäßig durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger geprüft. Arbeitgeber sollten darauf achten, nur anerkannte Anbieter zu wählen, um eine Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft sicherzustellen.
Häufige Fragen zur Ausbildung betrieblicher Ersthelfer
Wie viele Ersthelfer werden benötigt?
Die Anzahl richtet sich nach der Betriebsgröße und Branche (5 % bzw. 10 %).
Wie lange ist die Ausbildung gültig?
Zwei Jahre – danach ist eine Auffrischung verpflichtend.
Was passiert, wenn kein Ersthelfer ausgebildet ist?
Bei Unfällen drohen Bußgelder, Regressforderungen der Berufsgenossenschaften und Haftungsrisiken für den Arbeitgeber.

Praktische Umsetzung im Unternehmen
Die Organisation der Ausbildung sollte Teil des betrieblichen Arbeitsschutzkonzepts sein. Empfehlenswert ist es, die Schulung mit anderen Maßnahmen wie Brandschutzübungen oder Sicherheitstrainings zu kombinieren. So entsteht ein ganzheitliches Sicherheitskonzept, das den Anforderungen der Aufsichtsbehörden gerecht wird.
Fazit: Investition in Sicherheit und Rechtssicherheit
Die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer ist keine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht. Gleichzeitig bietet sie klare Vorteile: mehr Sicherheit, ein besseres Arbeitsklima und ein positives Unternehmensimage. Mit überschaubarem Zeit- und Kostenaufwand lässt sich ein hohes Maß an Schutz und Rechtssicherheit erreichen.
Unternehmen, die ihre Mitarbeiter regelmäßig zu Betriebliche Ersthelfer schulen lassen, handeln verantwortungsbewusst und stärken gleichzeitig ihre eigene Zukunftsfähigkeit.
by Summer William on 2025-09-12 09:04:36
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